Pressemitteilungen

26.04.2013 | Nieding + Barth | Mitteilung der Pressestelle
WGF AG - Management spielt Insolvenzplanverhandlungen mit Gläubigervertretern herunter

Frankfurt, 26. April 2013 – Im Nachgang zur ersten Besprechung zwischen dem Management der insolventen WGF AG und den Gemeinsamen Vertretern der Anleihegläubigern am 24.04.2013 hat die Gesellschaft im Rahmen einer Erklärung vom 25.04.2013 auf Ihrer Homepage berichtet, dass die Gespräche mit den Gläubigervertretern erfolgversprechend verlaufen würden. Die Vorschläge der Vertreter der Anleihegläubiger würden mit Wohlwollen gesehen und man habe feststellen können, dass „die von den Gläubigervertretern geäußerten Änderungswünsche in dem bereits eingereichten Insolvenzplan weitestgehend angelegt sind“.

„Wir können uns nach dieser Presserklärung nur fragen, ob wir mit den gleichen Leuten in einem Raum gesessen haben", kommentiert Rechtsanwalt Klaus Nieding (Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft) die veröffentlichte Erklärung der WGF AG. Tatsächlich haben die Gläubigervertreter gegenüber dem Management sehr deutlich gemacht, das der vorgelegte Insolvenzplan abzulehnen ist, weil er die Anleihegläubiger erheblich benachteiligt In den Verhandlungen geht es um Forderungen, nicht um Wünsche, und unsere Forderungen müssen seitens der Gesellschaft erfüllt werden.“, so Nieding.

„Wie wohl sämtlichen Beteiligten klar sein sollte, sind die zu klärenden Fragen und erforderlichen wirtschaftlichen Prüfungen zur Änderung des Insolvenzplanes komplex. Ein erstes Treffen genügt für die Aufarbeitung einer derart verworrenen Unternehmensstruktur nicht. Tatsächlich gab es mehr Fragen als Antworten“, erklärt Andreas M. Lang (Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft). „In den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob uns die WGF die von uns eingeforderten Informationen auch tatsächlich zukommen lässt.“

Tatsächlich haben die Gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger auch die Forderung gestellt, den Termin zur Insolvenzgläubigerversammlung am 22.05.2013 nach hinten zu verschieben. „Ich bezweifle, dass wir die Verhandlungen über den Insolvenzplan bereits bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben werden so dass hierüber auf der Gläubigerversammlung abgestimmt werden kann, auch wenn wir bereits erste Erfolge für die Anleihegläubiger verbuchen konnten. Eine derart weitreichende Entscheidung, welche für die Anleihegläubiger auch annahmefähig sein muss, bricht man nicht übers Knie“, so Nieding.

Zwar konnten in einem ersten Treffen zwischen den beiden gemeinsamen Vertretern Klaus Nieding und Andreas M. Lang (beide Vorstände der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft) sowie Prof. Dr. Julius Reiter (Partner der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen) auf der einen Seite und dem Management des Unternehmens auf der anderen Seite erste zählbare Ergebnisse im Rahmen der Verhandlungen erreicht werden, jedoch ist die Angelegenheit hierdurch noch nicht abgeschlossen. Im Kern sind derzeit zwei der wichtigsten Forderungen der Gläubigervertreter erfüllt:

• Es wird einen dauerhaften Gläubigerausschuss geben, der die Gesellschaft neben dem AR überwachen soll

• Die Mehrerlösbeteiligung und die Besserungsscheine werden neu berechnet

Gleichwohl stehen die Verhandlungen erst am Anfang. Es kann jedenfalls keine Rede davon sein, dass der von der WGF AG vorgelegte Insolvenzplan die Forderungen der Gemeinsamen Vertreter bereits im Wesentlichen enthalten hat. Auch wenn das Gespräch zwischen Management und den Anleihegläubigern einen grundsätzlich sachlichen und konstruktiven Verlauf genommen hat. „Hier soll offensichtlich die frühere Arbeit des Managements der WGF AG und der Unternehmensberater bei der Erstellung des bisherigen Insolvenzplans hervorgehoben werden, obgleich dieser den Anleihegläubigern unzumutbares abverlangt. Das werden wir nicht zulassen und unseren Forderungskatalog durchsetzen“, so Nieding. Neben Nieding, der als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger der Anleihe WGFH04 vertritt, waren in den Gesprächen mit WGF auch Andreas M. Lang (gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger WGFH06 und WGFH08) und Prof. Dr. Julius Reiter von Baum Reiter & Collegen, der gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) den Forderungskatalog entwickelt hatte, sowie die Rechtsanwälte Markus Kienle und Daniel Vos für die SdK, vertreten.

Inzwischen hat wohl auch die WGF AG die Entschlossenheit der Gemeinsamen Vertreter realisiert. Die Erklärung vom 25.04.2013 befindet sich nicht mehr auf der Homepage der Gesellschaft.

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