Pressemitteilungen

27.01.2015 | Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft | Mitteilung der Pressestelle
Starker Schweizer Franken wird für etliche geschlossene Immobilienfonds zum Problem

Frankfurt, 26. Januar 2015 – Die Schweizer Nationalbank SNB hat mit der Freigabe des Frankenkurses zum Euro eine wahre Kettenreaktion losgetreten. Laut Presseberichten drohen nun auch geschlossene Immobilienfonds zu Sanierungsfällen zu werden. „Nach bestimmten Analysen sollen sich knapp 60 geschlossene Immobilienfonds zumindest teilweise über Darlehen in Schweizer Franken finanziert haben. Diese Fonds, deren Darlehenslaufzeit sich in nächster Zeit dem Ende zuneigt, stehen nun vor einem Anschlussfinanzierungsproblem“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Sollte die jeweilige Bank dann verlangen, das ursprünglich in Schweizer Franken aufgenommene Darlehen in Euro zu konvertieren, würden durch den starken Kursanstieg des Frankens gegenüber dem Euro erhebliche Währungsverluste entstehen.

„Der starke Kurs des Schweizer Franken kann zudem dazu führen, dass die in solchen Darlehensverträgen in der Regel verankerten Beleihungsgrenzen überschritten werden. Das würde das Recht der Bank auf Nachbesicherung auslösen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass Überschüsse nicht an die Anleger ausgezahlt werden können, sondern zur Nachbesicherung an die darlehensgebende Bank verpfändet werden müssen“, so der Kapitalanlagerechtler weiter. Die Konsequenzen könnten sogar noch drastischer ausfallen meint Nieding: „Sollte der betroffene Fonds keine ausreichenden Liquiditätsreserven für eine Nachbesicherung haben, kann das sogar zu Zwangsverkäufen zumindest hinsichtlich eines Teils der Immobilien führen. Dadurch könnten solche Fonds in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und die Anleger entsprechende Verluste erleiden.“

Für betroffene Anleger ist von entscheidender Bedeutung, wie sie die Fondsanteile erworben haben: „Sofern die Beteiligung an einem solchen geschlossenen Fonds aufgrund einer vorhergehenden Anlageberatung gezeichnet wurde, hätte im Rahmen dieser Anlageberatung über das Wechselkursrisiko aufgeklärt werden müssen. Ist das unterblieben, lassen sich daraus Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung ableiten. Betroffene Anleger sollten daher durch einen im Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob ihnen ein solcher Schadensersatzansprüche möglicherweise zusteht“, erklärt Nieding.

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